Familienrecht und Erbrecht

In keinem Rechtsgebiet ist der Mensch mit all seiner Emotionalität so sehr involviert wie im Familienrecht und Erbrecht. Diese beiden Rechtsgebiete gehören im Grunde nicht zusammen und sie haben jeweils für sich ganz umfangreiche Rechtsgrundlagen und Rechtssprechungen. Aber es ist neben der qualitativ hochwertigen und fachlich unzweifelhaften juristischen Kompetenz auch eine unverzichtbare Voraussetzung, dass man der jeweiligen Historie sowie den ganz persönlichen emotionalen und menschlichen Gegebenheiten hinreichend Raum gibt. Nur dann lässt sich das oft trockene und nicht sonderlich von Gefühlen beseelte Gesetz zum Wohle und im Sinne der Beteiligten ins Leben übersetzen. Das ist Vertrauenssache. Ob Sie uns vertrauen wollen, stellen Sie nur fest, wenn Sie sich mit uns treffen.

Als Sonderfall ist - wie der Name schon sagt - das Sondererbrecht und die Höfeordnung zu nennen. Oft sind besondere und auch einzigartige Konstellationen, tradierte Abmachungen und individuellste Regelungen vorzufinden. In diesen Fällen ist nicht nur deutlich mehr als das normale und ohnehin schon umfangreiche Erbrecht zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind auch in der Zukunft tragfähige Lösungen zu finden. Hierbei helfen wir Ihnen mit Fachverstand, Erfahrung und Diskretion.